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Geschenk des Lebens - §218 in Deutschland hat sich bewährt

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz in Deutschland hat sich bewährt. Diese Position des Gesamtverbandes hat die Mitgliederversammlung von donum vitae Baden-Württemberg bekräftigt.

In einem Positionspapier weist der Verband darauf hin, dass das geltende Gesetz zunächst ein Gesetz zum Schutz des ungeborenen Lebens ist, dem eine eigene Würde zukommt. Gleichzeitig zielt das Gesetz aber auf eine wirksame Hilfe für die schwangere Frau, die durch eine überraschende Schwangerschaft oft allein und überfordert eine lebenswichtige Entscheidung treffen muss. In dieser Situation ist die Pflicht zur Beratung von hohem Wert, weil sie der Frau einen geschützten und professionellen Rahmen bietet, alle Aspekte und Hilfen für ein Leben mit dem Kind betrachten zu können. Die Stärkung der Frau ist der beste Schutz für das ungeborene Kind. Am Ende gilt es, die Entscheidung der Schwangeren zu respektieren und sie bei Bedarf auch weiter zu begleiten.

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist mit ca. 100.000 pro Jahr noch immer auf zu hohem Niveau. Seit 1996 ist sie allerdings deutlich gesunken, und im internationalen Vergleich ist sie auffallend niedrig.[1] Das kann durchaus als Beleg für die Wirksamkeit der aktuellen Gesetzgebung gesehen werden.

„Wir von donum vitae sind überzeugt, dass Leben ein Geschenk (donum vitae) - ja mehr noch, ein Geschenk Gottes ist. Das verpflichtet uns zu besonderer Achtsamkeit. Wir legen deshalb viel Wert auf eine qualitätvolle Beratung und nehmen uns sehr viel Zeit für unsere Klient*innen - nicht um sie zu bedrängen, sondern um ihnen genug Zeit für diese lebenswichtige Frage zu geben“ sagt Gitta Grimm, die Landesvorsitzende von donum vitae.


[1] Quelle: de.statista.com/themen/267/abtreibung/ (15.3.2021)

 

 

 

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